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   BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85   

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https://dejure.org/1985,15610
BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85 (https://dejure.org/1985,15610)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1985 - 4 StR 423/85 (https://dejure.org/1985,15610)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1985 - 4 StR 423/85 (https://dejure.org/1985,15610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Voraussetzungen des Rückfalls - Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Rückfallverjährung - Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
    Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe aber klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu bestrafen, und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (BGH, Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81, bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80] und vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
    Die darin liegende Härte, daß die früher erkannten Strafen wegen der inzwischen erfolgten Vollstreckung nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden können, hätte das Landgericht bei der Bemessung der nunmehr verhängten Strafen ausgleichen müssen (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m. weit. Nachw.).
  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72

    Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
    Für den Senat ist daher nicht eindeutig erkennbar, ob zwischen den der Verurteilung vom 7. Juni 1975 zugrunde liegenden Straftaten und dem 19. Mai bzw. 6. November 1980 (auf die Tatzeiten, nicht etwa auf den Zeitpunkt der Verurteilung kommt es an, vgl. BGHSt 25, 106, 107) abzüglich der Zeit der Strafverbüßung nicht mehr als fünf Jahre verstrichen waren; hierüber eigene Feststellungen zu treffen, ist ihm verwehrt.
  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
    Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe aber klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu bestrafen, und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (BGH, Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81, bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80] und vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81

    Entscheidung über eine Milderung im Falle eines Versuchs nach pflichtgemäßem

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
    Bei Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe aber klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat milder zu bestrafen, und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (BGH, Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81, bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80] und vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83).
  • BGH, 22.03.1989 - 3 StR 57/89

    Erkennbarkeit des Vorliegens eines Versuchs bei den Strafzumessungserwägungen

    Bei einer Verurteilung wegen einer versuchten Tat müssen die Urteilsgründe klar erkennen lassen, daß das Gericht die Möglichkeit erwogen hat, die Tat gemäß §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 2 StGB milder zu bestrafen und welchem Strafrahmen die Strafe entnommen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]; BGH StV 1982, 114; BGH Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 310/83 - BGH Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 423/85 -).
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